Haftung des Bauträgers bei Verzug:
Der typische Fall des Schadensersatzes bei Verzug des Bauträgers ist die Haftung für die verspätete Herstellung. Demzufolge stehen Ihnen als Eigennutzer Ersatzansprüche für den entgangenen Gebrauchsvorteil des nicht rechtzeitig fertiggestellten Hauses oder der Wohnung zu. Gleiches gilt für die verspätete Herstellung eines Stellplatzes. Der Gebrauchsvorteil berechnet sich dabei nach der ortsüblichen Kaltmiete der von Ihnen erworbenen Immobilie. Zusätzlich können Sie Ersatz der Mehrkosten verlangen, die Ihnen durch die verspätete übergabe des Hauses oder der Wohnung entstanden sind. Dies sind insbesondere Mietkosten für Ihre derzeitige Wohnung oder Haus, weil Sie nicht rechtzeitig umziehen konnten. Teilweise sind auch zusätzliche Umzugskosten oder Hotelkosten vom Bauträger zu ersetzen, wenn Sie im Vertrauen auf eine pünktliche Fertigstellung der erworbenen Immobilie Ihre Wohnung gekündigt haben und nun Ihren Hausrat einlagern müssen und kurzfristig in ein Hotel ziehen müssen.

