Wann sollte ein Anwalt hinzugezogen werden?
Viele Immobilienkäufer erwerben eine Wohnung oder ein Haus, ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Wie anhand dieses Ratgebers ersichtlich ist, stellt der Bauträgervertrag eine rechtlich durchaus anspruchsvolle Materie dar, welche die überwiegende Zahl an Käufern überfordert. Die Schwierigkeiten des Immobilienerwerbs ergeben sich dabei insbesondere aus dem Umstand, dass mit dem Kauf von Immobilien regelmäßig Finanzierungsverträge verbunden sind, so dass auch die Sicherungsbedürfnisse der beteiligten Banken in dem Vertragswerk zu berücksichtigen sind. Zusätzlich bereitet den meisten Nicht-Juristen der abgestufte Zahlungsplan, die teils komplexen Fälligkeitsvoraussetzungen und die Fragen des Gewährleistungsrechts erhebliche Schwierigkeiten.
Da es sich bei dem Kauf einer Immobilie für die überwiegende Zahl der Käufer um das größte Geschäft ihres Lebens handelt, sollte bei Unsicherheit das Einholen anwaltlicher Beratung nicht gescheut werden.
Sofern mehrere Käufer eine Immobilie gemeinsam erwerben möchten, sollte zudem das Innenverhältnis zwischen den Käufern vertraglich geregelt werden. In diesem Falle empfiehlt es sich rechtzeitig mit einem Notar oder Anwalt seines Vertrauens Kontakt aufzunehmen. Nicht selten überwerfen sich die Erwerbsgemeinschaften. In dem Fall kann jeder einzelne Käufer die sofortige Auseinandersetzung der Erwerbsgemeinschaft verlangen, sofern die Parteien für diesen Fall keine Regelung getroffen haben. Im schlimmsten Falle droht die Zwangsvollstreckung. Wie man ersehen kann, ist die Regelung des Innenverhältnisses bei zwei oder mehr Käufern einer Wohnung oder eines Hauses geradezu zwingend.
Sofern der Käufer den Kauf eines Grundstücks erwägt und ein Haus selbst bauen möchte, sollte der Rat eines Anwalts unbedingt eingeholt werden. Die Schwierigkeiten die sich aus der Koordination von Bauverträgen, Architektenverträgen, Finanzierungsfragen und der Erschließung des Grundstücks ergeben, stellen für die Mehrzahl der Käufer eine überforderung dar. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Immobilienrecht ihres Vertrauens. Zwar ist die Hinzuziehung eines Anwalts nicht billig. Die Vermeidung von teuren Rechtsstreitigkeiten durch kompetenten Rat im Vorfeld kann teils ruinöse Prozesse für den Bauherrn vermeiden.
Schließlich sollte beim verdeckten Bauherrenmodell zwingend anwaltlicher Rat eingeholt werden. In diesem Fall erwirbt der Käufer allein das Grundstück vom Verkäufer. Zusätzlich sagt der Verkäufer die Bauleistung zu, die jedoch von einer anderen Person oder Gesellschaft erbracht werden soll. Beim verdeckten Bauherrenmodell muss auch der Bauvertrag notariell beurkundet werden. Will der Verkäufer allein den Notarvertrag für das Grundstück beurkunden und gaukelt dem Käufer vor, auf diese Weise lassen sich Notar- und Grundbuchkosten sowie Grunderwerbsteuer sparen, so spricht dies per se gegen die Seriösität des Verkäufers. Beim verdeckten Bauherrenmodell ist der Käufer selbst Bauherr. Er genießt damit nicht die rechtliche Absicherung, wie der Käufer eines Bauträgervertrages. Der Erwerb eines Hauses im Wege des verdeckten Bauherrenmodells ist mit erheblichen Risiken verbunden. Der Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege des verdeckten Bauherrenmodells, ist derart kompliziert, da sich in diesem Falle alle Käufer der verschiedenen Wohnungen zu einer Bauherrengemeinschaft zusammenschließen müssen, dass von derartigen Angeboten nur gewarnt werden kann. Anwaltlicher Rat von einem Spezialisten für Immobilienrecht ist in diesem Falle zwingend.
Nach dem Abschluss des Kaufvertrages empfiehlt es sich rechtzeitig einen Anwalt für Bau- oder Immobilienrecht hinzuzuziehen, wenn sich ein wesentlicher Verzug oder eine mangelhafte Bauausführung abzeichnet. Ein Stocken der Bautätigkeit kann zudem ein Zeichen für Liquiditätsengpässe des Bauträgers sein. Sofern der Bauträger in Insolvenz fällt, sollte ebenfalls der Rat eines Anwalts hinzugezogen werden. Zusätzlich ist die Hinzuziehung eines Bausachverständigen stets zu empfehlen.

