Im Rahmen eines Bauträgervertrages erwirbt der Käufer vom Verkäufer ein Grundstück bzw. einen Teil an einem Grundstück, zusätzlich verpflichtet sich der Verkäufer, eine Bauleistung auf dem Grundstück zu erbringen. Hierbei handelt es sich in der Regel um den Bau eines Hauses oder einer Wohnung. Da im Rahmen des Bauträgervertrages von Ihnen ein Grundstück oder ein Teil eines Grundstücks gekauft wird, muss ein solcher Vertrag vor einem Notar abgeschlossen werden. Im Rahmen eines Bauträgervertrages erwerben Sie somit nicht allein ein Grundstück, zusätzlich erbringt der Bauträger noch Bau- und Planungsleistungen.